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Brauche ich eine Genehmigung?

Für jede Einwirkung auf ein Gewässer brauchen Sie als Betreiber oder Bauherr eine behördliche Gestattung. Insbesondere berechtigt das Grundeigentum nicht zu einer Gewässer-benutzung (§ 4 Abs. 3 WHG).

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Im Klartext:

Jeder der Wasser entnimmt oder einleitet muss die Einwirkung prüfen. Dies gilt auch für Provisorien, z.B. während der Bauzeit.

Wasserrechtliche Bewertung
Wasserrechtsantrag
 
Erstellung der
notwendigen Unterlagen
 
Begutachtung
Planung
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Verlängerung der Erlaubnis

Verfahren

Je nach Sachverhalt und Umständen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die in Verfahren eingeteilt sind:

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  • Erlaubnis

  • Bewilligung

  • Zulassung eines vorzeitigen Beginns

  • Genehmigung

  • Anzeige

  • Planfeststellung bzw. Plangenehmigung

  • Eignungsfeststellung

  • Bauartzulassung

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Wir wissen was in Ihrem Fall notwendig wird und können erklären warum. Gerne kümmern wir uns um die Abstimmung mit den Genehmigungs- und Fachbehörden und besorgen die notwendigen Unterlagen.

Anwendungsfälle

  • Errichten oder Ändern von Anlagen an, in oder über Gewässern

  • Baumaßnahmen / Erdarbeiten in Überschwemmungsgebieten

  • Errichtung und Betrieb von Rohrleitungen

  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

  • Gewässerbenutzung

  • Grundwassernutzung

  • Einleitung von Abwasser

  • Versickerung

  • Erdaufschlüsse

  • Abwasserbehandlung

  • Ausbau von Gewässern

Beispiele

  • Einleiten von Straßenabwasser

  • Entnehmen von Grundwasser mit Brunnen

  • Einleiten oder Versickern von Regenwasser

  • Aufstau von Gewässern

  • Einleiten von speziellem Abwasser

  • Erdarbeiten im Grundwasserbereich

  • Ufergestaltung

  • Stege, Masten, Gebäude im Wasserbereich

  • Baumaßnahmen

  • Abwassertransport

  • Lagerbehälter, Abfüllanlagen

  • Deponien

Wir kümmern uns kompetent um Ihr Wasserrecht.

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