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Wasserrechtliche Genehmigung

Brauche ich eine Genehmigung?

Für jede Einwirkung auf ein Gewässer brauchen Sie als Betreiber oder Bauherr eine behördliche Gestattung. Insbesondere berechtigt das Grundeigentum nicht zu einer Gewässer-benutzung (§ 4 Abs. 3 WHG).

Im Klartext:

Jeder der Wasser entnimmt oder einleitet muss die Einwirkung prüfen. Dies gilt auch für Provisorien, z.B. während der Bauzeit.

Wasserrechtliche Bewertung
Wasserrechtsantrag
 
Erstellung der
notwendigen Unterlagen
 
Begutachtung
Planung
Verlängerung der Erlaubnis

Verfahren

Je nach Sachverhalt und Umständen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die in Verfahren eingeteilt sind:

  • Erlaubnis

  • Bewilligung

  • Zulassung eines vorzeitigen Beginns

  • Genehmigung

  • Anzeige

  • Planfeststellung bzw. Plangenehmigung

  • Eignungsfeststellung

  • Bauartzulassung

Wir wissen was in Ihrem Fall notwendig wird und können erklären warum. Gerne kümmern wir uns um die Abstimmung mit den Genehmigungs- und Fachbehörden und besorgen die notwendigen Unterlagen.

Anwendungsfälle

  • Errichten oder Ändern von Anlagen an, in oder über Gewässern

  • Baumaßnahmen / Erdarbeiten in Überschwemmungsgebieten

  • Errichtung und Betrieb von Rohrleitungen

  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

  • Gewässerbenutzung

  • Grundwassernutzung

  • Einleitung von Abwasser

  • Versickerung

  • Erdaufschlüsse

  • Abwasserbehandlung

  • Ausbau von Gewässern

Beispiele

  • Einleiten von Straßenabwasser

  • Entnehmen von Grundwasser mit Brunnen

  • Einleiten oder Versickern von Regenwasser

  • Aufstau von Gewässern

  • Einleiten von speziellem Abwasser

  • Erdarbeiten im Grundwasserbereich

  • Ufergestaltung

  • Stege, Masten, Gebäude im Wasserbereich

  • Baumaßnahmen

  • Abwassertransport

  • Lagerbehälter, Abfüllanlagen

  • Deponien

Wir kümmern uns kompetent um Ihr Wasserrecht.

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